AGB | Brändle Online-Shop

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

P. Brändle GmbH Ölmühle –

Speiseölgroßhandel

Stand: April 2026

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden, soweit nicht im Einzelfall vertraglich Abweichendes vereinbart wird. Sie gelten damit sowohl gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen (nachfolgend: Unternehmer), sowie für Verbraucher. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge, soweit es sich um Geschäfte verwandter Art handelt.

Soweit Regelungen dieser AGB gegenüber Verbrauchern abweichend vereinbart werden sollen, sind diese entsprechend dargestellt.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich in Schrift- oder Textform zustimmen. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge, soweit es sich um Geschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Annahme

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht in Schrift- oder Textform anders vermerkt.

Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots einen für ihn für 14 Tage verbindlichen Auftrag über die von uns angebotenen Leistungen. Für Verbraucher bleibt der Auftrag 7 Tage verbindlich.

Der Vertrag kommt konkludent durch Leistungserbringung durch uns, durch Unterzeichnung eines Vertrags oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

§ 3 Einbeziehung von Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)

Für die Verwendung unseres Onlineshops sowie die damit zusammenhängenden Verträge gelten unsere BVB.

Im Kollisionsfall gehen die jeweiligen BVB den AGB vor.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die von uns genannten Preise. Diese gelten „ab Werk“, sowie sich nichts Abweichendes ergibt. Diese verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, welche in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Die Kosten für Verpackung, Transport, Frachtversicherung, Fahrtkosten sind zusätzlich vom Kunden zu tragen.

Gegenüber Verbrauchern gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen und die Änderung auf nach Vertragsschluss eingetretenen Kostensteigerungen beruht. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Preise können im Falle der Erhöhung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die Ausgangsprodukte der Ware oder für diese selbst geltenden Ein- und Ausfuhrzölle oder sonstigen Abgaben in entsprechendem Verhältnis erhöht werden. Das gleiche gilt für die Erhöhung öffentlich-rechtlicher Gebühren, Steuern und Abgaben, für die Verteuerung von Hilfs- und Betriebsstoffen einschließlich Energie, für die Verteuerung der Verpackungskosten, wenn inklusive Ge-binde geliefert wurde, sowie für Sonderkosten, die durch Frachterschwernisse beim Bezug der Rohwaren bedingt sind.

Bei Verkäufen „frachtfrei“ hat der Kunde die Mehrfracht zu bezahlen, falls eine solche durch Erhöhung der Frachtsätze nach Abschluss des Vertrages entsteht. Frachtzuschläge, die durch gegebenenfalls dem Kunden bewilligte Teilladungen bedingt sind, gehen zu Lasten des Kunden.

Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden an uns zu bezahlen.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden Zinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen fällig. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Wir sind berechtigt, gegen Andienung verladebereiter Ware Vorauskasse zu verlangen.

Ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise können wir bare Zahlung verlangen, falls Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen oder der Kunde mit der Annahme oder Abnahme einer Lieferung oder mit einer Zahlung in Verzug ist.

Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und auch nur bei gesonderter Vereinbarung angenommen.

Vertreter oder Angestellte von uns sind ohne besondere Vollmacht nicht inkassoberechtigt.

Ist der Kunde Verbraucher ist er zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unstreitig sind.

Der Kunde der Unternehmer ist, ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zurückbehaltungsrechte können, sofern die Voraussetzungen für ihre Ausübung vorliegen, nur innerhalb des gleichen Vertragsverhältnisses auf dem sie beruhen geltend gemacht werden.

Befindet sich der Kunde mehr als zwei Wochen mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, bis zur Zahlung keine weiteren Lieferungen und Leistungen zu erbringen. Wir werden den Kunden vor Einstellung der Lieferungen und Leistungen schriftlich darauf hinweisen.

Im Falle des Verzugs werden unsere gesamten Forderungen, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind oder wenn sie gestundet sind, sofort fällig, sofern der Kunde den Verzug zu vertreten hat.

§ 5 Qualität

Mangels anderer Vereinbarung ist die Ware von handelsüblicher Beschaffenheit, namentlich hinsichtlich Reinheit und Unverdorbenheit zu liefern.

Wird nach Muster angeboten oder gekauft, so gilt dasselbe nur als Typenmuster. Die Bezeichnung „wie gehabt“ ist als „ungefähr wie gehabt“ zu verstehen.

Bei Verkauf „laut Typmuster“ muss die Ware in ihrem Aussehen und in ihrer Beschaffenheit ungefähr dem Kaufmuster entsprechen. Bei Verkauf „laut Ausfallmuster“ muss die gelieferte Partie im Aussehen und in den Analysedaten exakt dem Kaufmuster entsprechen. Ausfallmuster (Chargenmuster) entstammen stets der zur Lieferung vorgesehenen Partie. Sind übersandte Muster nicht eindeutig als Chargenmuster gekennzeichnet, handelt es sich stets um Typmuster. In allen Fällen muss jedoch der Warencharakter eindeutig der Warenbezeichnung entsprechen.

Bei Verkauf „auf Mustergutbefund“ ist zu vereinbaren, bis wann der Kunde seine Entscheidung abzugeben hat. Hat der Kunde uns innerhalb der vereinbarten Frist seine Entscheidung nicht mitgeteilt, gilt das Muster als genehmigt, wenn der Kunde zuvor auf diese Folge hingewiesen wurde.

Wir können jederzeit eine seinem Fabrikat der Gattung nach gleichartige und gleichwertige Ware liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.

Abweichende Vorgaben des Kunden bedürfen der Textform und müssen von uns akzeptiert werden.

§ 6 Gewährleistung

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Untersuchungs- und Rügepflichten bestehen nicht.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Gebrauchte Sachen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert. Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB, wobei der Kunde Mängel in Textform unter genauer Beschreibung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen, zu rügen hat.

Die Mängelanzeige muss Informationen über die Art des Mangels enthalten. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

Die beanstandete Ware muss in den Versandbehältnissen gelassen werden, damit eine Überprüfung möglich ist.

Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die gesetzlichen Rechte bei Mängeln unberührt.

Bei Mängeln werden wir die Ware nach unserer Wahl entweder nachbessern, umtauschen oder die mangelhafte Ware gegen Erstattung des ganzen oder teilweisen Kaufpreises zurücknehmen. Statt einer Ersatzlieferung bzw. statt Nachbesserung steht dem Kunden ausnahmsweise das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen herabzusetzen, wenn wir die Nacherfüllung schriftlich verweigert haben, bereits zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung unmöglich ist.

Sind am Versandort durch einen vereidigten Probenehmer Muster aus der Lieferung gezogen worden, so sind diese für die Begutachtung der Beschaffenheit der Ware allein maßgebend.

Nach Verarbeitung oder Weiterversand der gelieferten Ware sind Mängelrügen in jedem Fall ausgeschlossen, soweit nicht neutrale Siegelmuster für die Qualitätsbeurteilung vorliegen. Die Parteien haben das Recht, bei der Bemusterung mitzuwirken. Dieser Ausschluss gilt nicht für Verbraucher.

Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen mangelhafter oder nicht erbrachter Leistung bestehen nicht.

Gegenüber Verbraucher richten sich Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Ware.

§ 7 Haftung

Auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 haften wir unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von wesentlichen Pflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten haften wir nicht.

Angaben und Darstellungen zum Produkt stellen keine Garantieerklärung von uns für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Lieferung oder Leistung dar, es sei denn wir erklären es ausdrücklich in Textform.

Unsere Haftung ist der Höhe nach für Vermögensschäden auf den entgangenen Gewinn aus der Verwendung der konkreten Lieferung und 10.000.000,00 € für Sachschäden beschränkt, bei Dauerschuldverhältnissen auf die in einem Kalenderjahr zu zahlende Vergütung. Dies gilt nicht bei Ansprüchen gegenüber Verbrauchern.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender Haftung bleibt unberührt.

In keinem Fall haften wir über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Lieferung, Termine, Fristen

Die Lieferung erfolgt durch Versendung des Kaufgegenstands an die vom Kunden mitgeteilte Anschrift bzw. Lieferadresse.

Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit nach Wahl des Verkäufers.

Gegenüber Verbrauchern sind wir für den Fall fehlender Selbstbelieferung zum Rücktritt berechtigt, wenn wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und von dem Partner dieses Vertrages ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden.

Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung unsererseits durch Vorlieferanten und Hersteller, es sei denn wir haben die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten. Der Kunde wird in einem solchen Fall unverzüglich über die zur Verzögerung führenden Umstände durch uns informiert. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen befugt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teilleistung gilt als selbständige Leistung und kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

Umfasst die Lieferzeit mehrere Monate, so findet die Lieferung in monatlich ungefähr gleichen Raten statt. Mangels anderer Abreden dürfen Mindestabnahmemengen von 600 kg in einer Sendung nicht unterschritten werden. Die Mindestabnahmemenge gilt nicht für Verbraucher.

Bei Verträgen auf „Lieferung“ bestimmen wir den Zeitpunkt der Lieferung oder der Abnahme innerhalb der vereinbarten Frist. Bei Verträgen auf „Abruf“ bestimmt der Kunde den Zeitpunkt der Lieferung innerhalb der vereinbarten Frist. Der Zeitpunkt der Lieferung ist mindestens fünf Arbeitstage vorher bekannt zu geben.

Bei der Bestimmung der Lieferzeit ist unter „sofort“ binnen fünf Arbeitstagen, unter „prompt“ binnen vierzehn Arbeitstagen zu verstehen. Der Tag des Vertragsabschlusses wird hierbei nicht mitgerechnet. Arbeitstage sind die Tage von Montag bis Freitag, sofern sie keine gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertage sind.

Wir können die Ware auch schon vor Beginn der Lieferzeit zum ersten Tag derselben und während der Lieferzeit nach unserer Wahl andienen. Erteilt der Kunde nach erfolgter Andienung nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen Versandauftrag, so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist jederzeit von dem Vertrag oder dessen noch unerfülltem Teil zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder sofortige Zahlung gegen Aushändigung eines eigenen Freistellungsscheines oder eines von einem Lagerhalter ausgestellten Lagerscheines verlangen. Im Übrigen sind wir bei Überschreitung des Abnahmetermins berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

Kommt der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, verlängern sich diese Liefertermine und -fristen entsprechend.

Kommen wir mit der Lieferung aufgrund oben bezeichneter Verhinderungen in Verzug, sind wir berechtigt, die vereinbarte Lieferzeit, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so haben beide Vertragspartner das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden, die durch unsere Leistungen nicht gedeckt sind, sind zu erstatten.

Ablieferung an Dritte (auch: Kontrolleure, Spediteure) erfolgt nur, wenn die Abforderung von ordnungsgemäß auf uns ausgestellten Freistellungsscheinen begleitet ist.

§ 9 Verladung, Gewicht

Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt durch uns. Die Verladung der Ware erfolgt an Arbeitstagen während der von uns angegebenen Arbeitszeit. Wird die Ware durch vom Kunden gestellte Fahrzeuge abgenommen, so haben diese in der von uns angegebenen Arbeitszeit auf eigene Kosten so schnell zu empfangen, wie es unsere Betriebsverhältnisse und Verladungsanforderungen erforderlich machen. Uns ungeeignet erscheinende Transportmittel dürfen wir zurückweisen.

Wird die Ware im Auftrag des Kunden durch einen Dritten (Spediteur, Transport- oder Frachtführer) abgenommen, so sind uns die an „Order“ ausgestellten oder/und in blanko girierten Konnossementen oder Ladescheine auf Verlangen auszuhändigen.

Das vereinbarte Gewicht und die vereinbarte Menge dürfen von uns um 2 % oder, wenn „ca.“ vereinbart ist, um 5 % unter- oder überschritten werden. Der vertraglich vereinbarte Preis gilt auch für die überschrittene Menge oder das überschrittene Gewicht.

Die Über- oder Unterschreitung ist von uns bei Lieferung anzuzeigen. Die lieferwerkseitig festgestellte Menge oder das lieferwerkseitig festgestellte Gewicht ist für Erfüllung und Berechnung ausschließlich maßgebend; jede Partei hat das Recht, selbst oder durch einen Beauftragten bei der Verwiegung und Vermessung mitzuwirken.

§ 10 Verpackung

Durch unbeanstandete Übernahme der Ware seitens des Spediteurs oder anderer Frachtführer wird jede Haftung von uns wegen fahrlässig nicht sachgemäß durchgeführter Verpackung oder Verladung ausgeschlossen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

Ist die Lieferung des Kunden in Tankzügen oder eigenen Behältnissen vereinbart, so sind diese auf unsere Anforderung sofort franko Lieferwerk und - soweit nicht anders vereinbart - in sauberem, füllfertigem Zustand vorzustellen. Für Verunreinigungen oder sonstige Beeinträchtigung der Ware infolge Unsauberkeit oder sonstiger Mängel oder Ungeeignetheit der vom Kunden gestellten Behältnisse sind wir nicht verantwortlich. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden gestellten Behältnisse auf dessen Kosten zu reinigen, wobei jegliche fahrlässige Haftung durch uns für Beschädigungen der Behältnisse ausgeschlossen ist.

Unsere Leihbehältnisse können dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden; sie bleiben unser Eigentum, sind sofort nach Eintreffen zu entleeren und spätestens einen Monat nach Eintreffen der Ware beim Kunden frachtfrei der von uns zu bestimmenden Station zurückzusenden; anfallendes Standgeld geht zu Lasten des Kunden. Wir können ein angemessenes Pfandgeld erheben, das bei unbeschädigter Rückgabe des Leihbehältnisses erstattet wird. Bei verspäteter Rücklieferung hat der Kunde eine Miete von 10 % des jeweiligen Gebindepreises für jeden angefangenen Monat zu entrichten. Nach Ablauf von drei Monaten seit Eintreffen der Ware beim Kunden sind wir berechtigt, die Rücknahme des Leihbehältnisses zu verweigern und den Wiederbeschaffungswert neuer Behältnisse als Schadensersatz zu verlangen.

Eine Verwendung von unseren Leihbehältnissen im Betrieb des Kunden oder für Dritte ist nicht gestattet. Wir können die Rücknahme von Leihbehältnissen, die Rückstände von anderen als den verkauften Produkten enthalten, oder so beschädigt sind, dass eine Wiederverwendung nicht mehr möglich ist, verweigern und den Neuwert des Leihbehältnisses in Rechnung stellen.

§ 11 Selbsthilfeverkauf, Einlagerung

Verlangen wir nach diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Schadensersatz statt der Leistung, so können wir die Schadensfeststellung durch Selbsthilfeverkauf oder Preisfeststellung bewirken, wenn wir dies vorher angedroht haben. Die Androhung kann mit der Nachfristsetzung erfolgen.

Der Selbsthilfeverkauf erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Nachfrist durch einen vereidigten Makler. Selbsteintritt ist zulässig. Wird der Selbsthilfeverkauf nicht oder nicht in gehöriger Art oder Zeit bewirkt, so bleibt das Recht auf Schadensersatz bestehen. Die Schadensfeststellung erfolgt dann durch Feststellung des am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Nachfrist geltenden Preises.

Die Einlagerung bei uns oder einem Dritten erfolgt nach Annahmeverzug auf Kosten des Kunden ohne jede Verantwortlichkeit für uns auch hinsichtlich der Versicherung.

§ 12 Gefahrübergang

Der Versand bestellter Waren erfolgt ab unserem Sitz auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.

Die Gefahr für gelieferte Gegenstände geht auf den Kunden der Unternehmer ist über, wenn und soweit die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder wegen der Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr auf den Kunden mit Mitteilung der Versandbereitschaft über.

§ 13 Höhere Gewalt

Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (Arbeitskampfmaßnahmen, Unruhen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung insbesondere im Rahmen von Pandemien und sonstige unabwendbare Ereignisse) befreien uns für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht bzw. Leistung, sofern wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Überwindung der Störung ergriffen haben. Dauert die Störung länger als einen Monat, so ist jeder Vertragsteil berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages schriftlich zurückzutreten.

Für den Fall des Rücktritts hat uns der Kunde der Unternehmer ist, die Kosten der bereits durchgeführten Arbeiten inkl. Material zu ersetzen, soweit die Teilleistung für ihn werthaltig ist. Auf Verlangen hat jeder Vertragsteil nach Ablauf der Verzögerungsfrist zu erklären, ob er an dem Vertrag festhalten will oder nicht.

Der Kunde der Unternehmer ist kann im Fall des Rücktritts wegen höherer Gewalt keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden hiervon unverzüglich nach Kenntniserlangung benachrichtigten.

§ 14 Behördliche Anordnungen

Sollten uns nach Abschluss des Vertrages durch Anordnungen seitens einer Behörde oder einer behördlich eingerichteten Stelle neue Verpflichtungen auferlegt werden, die den Verkauf oder die Lieferung der verkauften Ware betreffen, so gelten die aus derartigen Anordnungen sich ergebenden Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen als zwischen den Parteien vereinbart, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Gegenüber Verbraucher behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises aus demselben Vertragsverhältnis vor.

Wir behalten uns das vollständige Eigentum an allen Gegenständen der Lieferung bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden der Unternehmer ist aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor.

Dem Kunden ist eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs und nur unter Eigentumsvorbehalt gestattet. Eine Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nachkommt. Wir sind berechtigt, die Einziehungsermächtigung bei Zahlungsverzug des Kunden zu widerrufen. Der Kunde ist weiter verpflichtet uns einen Wechsel des Sitzes des Unternehmens unverzüglich anzuzeigen.

Für den Fall, dass aus der Weiterveräußerung der Kunde von seinem Kunden Wechsel oder Schecks erhält, tritt er uns hiermit die gegen seine Kunden bestehenden entsprechenden Wechsel- oder Scheckforderungen ab, und zwar in Höhe der uns abgetretenen Forderung aus der Weiterveräußerung. Das Eigentum an den Wechsel- oder Scheckurkunden wird hiermit vom Kunden auf uns übertragen, der Kunde verwahrt die Urkunden für uns. Bei Teilzahlung bleibt die Abtretung bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden bestehen.

Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Uns steht das Eigentum an der durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache zu. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur neuen Sache zur Zeit der Verarbeitung. Unter dem Wert der Vorbehaltsware ist, auch im Folgenden, der dem Kunden von uns hierfür berechnete Kaufpreis zu verstehen. Falls die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren vermischt oder verbunden wird, steht uns auch dann, wenn eine der anderen Waren als Hauptsache anzusehen ist, das Miteigentum an dem vermischten Bestand oder der verbundenen Ware zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum vermischten Bestand oder der verbundenen Ware zur Zeit der Vermischung oder Verbindung. Die verarbeitete, vermischte oder verbundene Ware gilt ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der Bestimmungen. Der Kunde verwahrt sie unentgeltlich für uns und hält sich ausreichend versichert.

Der Kunde hat uns bei Pfändungen oder Beschlagnahmen unverzüglich zu unterrichten und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt in geeigneter Form hinzuweisen. Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf unsere Forderung gegenüber dem Kunden angerechnet.

Übersteigt der Wert der an uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme von Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen und deren Ersatzwerte erfolgt, die selbst vollständig bezahlt worden sind.

Wird das unter Eigentumsvorbehalt stehende System mit anderen Gegenständen verbunden, die nicht im Eigentum von uns stehen, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Systems zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verbindung, sofern die andere Sache nicht als Hauptsache anzusehen ist.

§ 16 Rücktrittsrechte

Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät und die Zahlung trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung vollständig leistet,

beim Kunden Zahlungsunfähigkeit eintritt,

er seine Zahlungen einstellt,

er eine Lastschrift widerruft,

er einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt,

über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird,

die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen mangels Masse abgewiesen wird,

eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer wesentlichen Verpflichtung gegenüber uns gefährdet ist oder

der Kunde gegen seine Mitwirkungsverpflichtung nach Ablauf einer zur Vornahme der Mitwirkungshandlung in Textform gesetzten Nachfrist verstößt.

Sofern wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Kunde die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, der Kunde hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.

Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses berechtigen die oben genannten Tatbestände zur außer-ordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

§ 17 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung ersetzt.

Dasselbe gilt, falls eine Klausel nur gegenüber Verbrauchern unwirksam wäre.

Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu ändern. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des jeweiligen Vertrags gültige Fassung der AGB.

Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Im Übrigen ist ausschließlicher – auch internationaler -Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Sämtliche Ansprüche eines Kunden der Unternehmer ist verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren BVB nichts Abweichendes geregelt ist, verjähren 12 Monate nach ihrer Entstehung. Die Verjährung beginnt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorschriften und tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen gegenüber uns aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie, sowie bei Personenschäden und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

BVB für die Verwendung des Onlineshops

Die nachfolgenden BVB gelten für die Verwendung unseres Onlineshops sowie alle Verträge, die mittels des Onlineshops abgeschlossen werden. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Ergänzend gelten unsere AGB.

§ 1 Vertragsschluss

Die Online-Darstellung des Sortiments stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden und kein Angebot im Sinne der § 145 ff. BGB dar.

Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, kommt der Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen dem Kunden und uns vielmehr erst dadurch zu Stande, dass der Kunde die von ihm in die Online-Eingabemaske auf der Website eingegebene Bestellung mittels Mausklick oder durch Betätigung der „ENTER“ Taste auf „Bestellung abschicken“ als bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages an uns schickt und wir dieses ausdrücklich annehmen.

Nach Absenden des Angebotes erhält der Kunde zunächst eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Empfangsbestätigung). Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment der Website werden wir den Kunden ggf. hinweisen und ggf. ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten. Wir sind berechtigt das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahmeerklärung durch uns kann schriftlich, per E-Mail, in sonstiger Textform und durch Versenden der bestellten Ware erfolgen.

Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an.

§ 2 Preise und Versandkosten

Die jeweils angegebenen Preise für unsere Waren sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwert-steuer. Die Preise umfassen nicht Liefer- und Versandkosten, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Der Kunde trägt die anfallenden Versandkosten für Lieferungen im Inland; diese gelten für Sendungen mit einem Gewicht von bis zu 31 kg und verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Ein Versand ins Ausland findet nicht statt. Bei Nachnahmelieferung kommen zusätzlich Nachnahmegebühren hinzu, die vom Postzusteller erhoben werden und vom Kunden zu tragen sind.

Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen, Änderungen von Zöllen oder Änderungen von Mehrwertsteuer eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen. Händlerrabatte werden im Shop nicht gewährt.

§ 3 Zahlung

Wir bieten die Zahlarten, Kauf auf Rechnung, Kreditkarte und PayPal an. Wir behalten uns vor, die angebotenen Zahlarten für die Zukunft zu ändern. Rechnungen und Gutschriften werden ausschließlich in elektronischer Form versendet.

§ 4 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher

Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die rechtlichen Regelungen zu einem ggf. bestehenden Widerrufsrecht sind ausschließlich in der Widerrufsbelehrung enthalten, die im Rahmen des Bestellvorgangs für den Kunden abrufbar ist.

§ 5 Verfügbarkeit

Nach dem heutigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit des Online-Shops und der Internetseite.

§ 6 Urheberrechte

Eine Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten aus dem Online-Shop oder Internetauftritt in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist nicht zulässig. Dies betrifft alle unserer Produkte und das gesamte Internetangebot von uns.

§ 7 Links auf andere Internetseiten

Sofern wir auf eigenen Internetseiten Links zu anderen Internetseiten gelegt haben, wird darauf hingewiesen, dass wir auf deren Inhalte und die Gestaltung keinerlei Einfluss haben. Wir übernehmen keine Haftung bezüglich der Inhalte von angezeigten Links und Seiteninhalten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner und Links führen und machen uns keinen dieser Inhalte zu eigen. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Inhalte von Internetseiten, die auf uns verweisen. Wir sind nicht in der Lage, Verweise festzustellen oder zu überprüfen.

§ 8 Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogenen Daten der Kunden, insbesondere Kontaktdaten zur Abwicklung der Bestellung bzw. Auftrags, so auch die E-Mail-Adresse, wenn diese angegeben wird. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zur Anbahnung, Erfüllung und Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Zur Bonitätsprüfung können wir zusätzliche Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1b) DSGVO.

Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten von Kunden erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts, der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in unserem Auftrag die Datenverarbeitung auch durch ein verbundenes Unternehmen oder einen Kooperationspartner erfolgen kann. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten unter Berücksichtigung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern der Kunde einer weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt hat.